Kopfzeile

Inhalt

2. Mai 2024
Medienmitteilung - Verfügung Leinenpflicht für Hunde an der Bünz

Die Gemeinderäte von Waltenschwil und Wohlen verfügten im Frühling 2023 eine Leinenpflicht entlang der Bünz von der Turm- bis zur Chreesstrasse. Diese war ein Bestandteil der Begleitmassnahmen für das Projekt zur Aufwertung der Fusswegverbindung beim Büelisacherkanal.

Gegen diese Verfügung wurden fristgerecht vier Beschwerden eingereicht. Die Behandlung der Beschwerden durch das zuständige kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hatte zur Folge, dass die verfügte Leinenpflicht aus formellen Gründen aufgehoben wurde.

Somit liegt weder eine rechtskräftige Verfügung noch ein materieller Entscheid zur Leinenpflicht vor. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Weiterführung des Genehmigungsverfahren für das Projekt zum Ausbau der Fusswegquerung nicht erfolgen kann.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung - Verfügung Leinenpflicht für Hunde an der Bünz.pdf Download 0 Medienmitteilung - Verfügung Leinenpflicht für Hunde an der Bünz.pdf